Sorgfaltspflicht und Verantwortung in der Unternehmensführung

Die Integration von Sorgfaltspflichten in die Unternehmensführung gewinnt an Bedeutung. Es geht darum, Maßnahmen gegen Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung und den Verlust der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes.

Unternehmen müssen die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte und Umwelt berücksichtigen. Das Parlament hat seine Position zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung für Verhandlungen mit den EU-Ländern angenommen.

Die neuen Vorschriften würden Unternehmen gesetzlich verpflichten, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu erkennen, zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Dies betrifft auch Partner in der Wertschöpfungskette und nicht nur Zulieferer, sondern auch den Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung, Abfallbewirtschaftung und andere Bereiche.

Die neuen Vorschriften gelten für EU-Unternehmen ab einer bestimmten Größe sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit relevanten Umsätzen in der EU.

Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung und Zusammenarbeit mit Interessenträgern

Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung umsetzen. Die Erfüllung der Ziele kann sich auf die variable Vergütung der Unternehmensleitung auswirken. Zudem müssen Unternehmen mit Betroffenen, einschließlich Menschenrechts- und Umweltaktivisten, interagieren, einen Beschwerdemechanismus einführen und regelmäßig die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflicht überprüfen.

Sanktionen und Kontrollmechanismen

Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, können schadenersatzpflichtig sein und Sanktionen von nationalen Aufsichtsbehörden erhalten. Sanktionen können die öffentliche Anprangerung, den Rückzug von Waren oder Geldstrafen von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes umfassen. Nicht-EU-Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen werden.

Die Verhandlungen über den endgültigen Text der Rechtsvorschriften zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten können nun beginnen. Mit diesen Rechtsvorschriften reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich nachhaltigen Konsums, ethischen Handels und des Modells des nachhaltigen Wachstums.

Quelle: europal.europa.de